Globaler Ethik-Kodex • Seit
e 22Unser Standard
PPG-Mitarbeitern ist es untersagt, maßgebliche nichtöffentliche
Informationen zum persönlichen Vorteil zu verwenden oder offenzulegen.
Was jeder wissen sollte
Um festzulegen, was maßgebliche nichtöffentliche Informationen sind,
bedarf es eines guten Urteilsvermögens. Informationen sind grundsätzlich
dann maßgeblich, wenn ein Investor, der eine bestimmte Aktie kaufen oder
verkaufen will, diese Informationen wahrscheinlich für wichtig halten würde.
Ihre Rolle
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Sie dürfen maßgebliche nichtöffentliche Informationen niemals zum
eigenen finanziellen oder sonstigen Vorteil verwenden oder weitergeben.
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Wenn Ihnen maßgebliche nichtöffentliche Informationen bekannt sind,
dürfen Sie niemals Wertpapiere (wie Aktien, Anleihen oder Optionen)
von PPG oder einem anderen Unternehmen selbst oder durch
Familienmitglieder, andere Personen oder Institutionen kaufen oder
verkaufen.
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Empfehlen Sie niemandem, Wertpapiere eines Unternehmens -
einschließlich PPG - zu kaufen oder zu verkaufen, wenn Sie über
maßgebliche nichtöffentliche Informationen dieses Unternehmens
verfügen.
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Geben Sie maßgebliche nichtöffentliche Informationen nur dann
weiter, wenn dies für PPGs Geschäftstätigkeiten erforderlich ist
und angemessene Kontrollen ausgeübt werden (wie z. B. eine
Vertraulichkeitsvereinbarung mit einem Lieferanten).
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Vermeiden Sie den Handel mit PPG-Wertpapieren, wenn Sie wissen, dass
bedeutende Bekanntmachungen bevorstehen, z. B. der Quartalsbericht.
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Betätigen Sie sich außerhalb von PPG nicht als unabhängiger Berater oder
Sachverständiger für Geschäftsangelegenheiten, die im Bereich Ihrer
PPG-Beschäftigung liegen.
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Melden Sie sofort jede unzulässige Offenlegung maßgeblicher
nichtöffentlicher Informationen, die Ihnen bekannt wird.
Vermeiden Sie den Kauf oder Verkauf von Aktien, wenn
Ihnen Informationen bekannt sind, die nicht veröffentlicht
wurden und die den Wert der Aktien beeinflussen könnten.
Dies gilt sowohl für PPG-Aktien als auch Aktien Dritter,
einschließlich der Aktien von PPGs Lieferanten, Kunden
oder Geschäftspartnern.
Maßgebliche nichtöffentliche Informationen zu Ihrem
eigenen Vorteil oder dem Vorteil anderer zu verwenden oder
diese Informationen anderen mitzuteilen, ist ein Verstoß
gegen die PPG-Richtlinie über Insiderhandel und kann ein
Gesetzesverstoß sein. Wir müssen uns alle streng an unsere
ethischen und legalen Verpflichtungen halten, wenn wir
Zugang zu nichtöffentlichen PPG-Informationen haben.
Insiderhandel - An- und Verkauf von Aktien
Unsere Anteilseigner
F.
Was sind „maßgebliche nichtöffentliche Informationen”?
A.
Nichtöffentliche Informationen sind Angaben über PPG oder andere Unternehmen, von
denen Sie durch Ihre Tätigkeit Kenntnis erhalten und die nicht veröffentlicht wurden.
Nichtöffentliche Informationen sind „maßgeblich”, wenn ein vernünftiger Anleger bei der
Entscheidung, ob er Wertpapiere kaufen, behalten oder verkaufen soll, diese Informationen
als wichtig erachten würde oder wenn deren Veröffentlichung den Aktienpreis eines
Unternehmens wahrscheinlich beeinflussen würde.
Zu denmaßgeblichen nichtöffentlichen Informationen zählen:
Es ist nicht immer einfach festzustellen, ob eine nichtöffentliche Informationmaßgeblich
ist und hängt von den Fakten und Umständen ab. Lassen Sie sich vomPPG-Anwalt Ihrer
Region oder Ihres Geschäftsbereichs dazu beraten.
Weitere häufig gestellte Fragen• Finanzprognosen
• Informationen über Gewinne
• Änderungen von Dividenden
• Geplante oder bevorstehende
Akquisitionen/Veräußerungen
• Änderungen von Aktienrückkaufsplänen
• Erhöhung des Eigen- oder Fremdkapitals
• Strategische Planungen
• BehördlicheMaßnahmen
• Veränderungen imoberenManagement
• Produkteinführungen oder
Rückrufaktionen