Globaler Ethik-Kodex • Seit
e 9Unser Standard
Unsere Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner
Treffen Sie mit Wettbewerbern keine Vereinbarungen, durch die
Kunden um die Vorteile des Wettbewerbs gebracht werden.
Was jeder wissen sollte
Es ist zulässig und sogar erwünscht, Informationen über die
Strategien und Marktbedingungen von Wettbewerbern zu
sammeln und zu verwenden, solange diese Informationen
mit zulässigen Mitteln erworben werden. Es ist nicht erlaubt,
Wettbewerbern vertrauliche Geschäftsinformationen
zukommen zu lassen. Missbrauchen Sie weder
Kunden noch Lieferanten oder Dritte dafür, mit unseren
Wettbewerbern ins Gespräch zu kommen.
Es gibt sicher Gespräche mit Wettbewerbern, wie z. B.
Diskussionen bei Veranstaltungen von Handels- und
Berufsverbänden, die einem berechtigten und sinnvollen
Geschäftszweck dienen können, aber Sie dürfen diese und
ähnliche Aktivitäten nicht für Mitteilungen an Wettbewerber
missbrauchen, die gegen das Gesetz oder PPG-Richtlinien
verstoßen.
Seien Sie sich darüber im Klaren, dass der Kontakt zu
Wettbewerbern den Eindruck unerlaubter Vereinbarungen
oder Absprachen hervorrufen kann.
Wir sind dem freien und offenen Wettbewerb
auf globalen Märkten verpflichtet. Wir müssen
Wettbewerb energisch, aggressiv und fair, aber ohne
wettbewerbswidrige Vereinbarungen oder Verträge
mit unseren Konkurrenten betreiben.
Jeder, der für PPG arbeitet oder PPG repräsentiert,
muss alle maßgeblichen Wettbewerbsgesetze und
-vorschriften einhalten, u. a. die Kartellgesetze der
USA und die Wettbewerbsgesetze aller Länder, in
denen PPG geschäftlich tätig ist.
Fairer Wettbewerb
Ihre Rolle
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Sie dürfen niemals mit anderen Unternehmen in Bezug auf Preise oder
Geschäftsbedingungen, die Kunden angeboten werden, gemeinsame Sache
machen, niemals mit Wettbewerbern eine Aufteilung der Märkte vereinbaren
oder Bieterprozesse manipulieren.
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Führen Sie mit unseren Mitbewerbern keine Gespräche und treffen Sie mit ihnen
keine formalen Übereinkünfte oder informelle Absprachen über die Fertigung,
den Verkauf oder den Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen. Dazu
gehören dieThemen wie Preise, Löhne, Kosten, Gewinne, Verkaufsbedingungen,
Kreditvereinbarungen, Marktanteil, Fertigungsvolumen, Verkaufsgebiete,
Produkte und Dienstleistungen, die angeboten werden sollen, Gebotsstrategien,
Kundenzuweisung und Vertriebsmethoden oder der Boykott von Dritten.
Überprüfen Sie unbedingt zusammen mit dem zuständigen Rechtsberater Ihrer
Region oder Ihres Geschäftsbereichs bestimmte Abmachungen mit Kunden und
Lieferanten, z. B. exklusive Liefer-/Einkaufsverträge, Einteilungen von Gebieten
und Kundengruppen.
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Bieten Sie keiner anderen Partei eine Vereinbarung über eine Gebotsabgabe
und deren Höhe an und schließen Sie keine derartige Vereinbarung ab. Geben
Sie ein Gebot nur dann ab, wenn Sie damit am Wettbewerb teilnehmen und das
Geschäft gewinnen wollen.
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Ziehen Sie sich aktiv aus jeder Situation zurück, in der unzulässige
Vereinbarungen oder der Austausch von Informationen zwischen Wettbewerbern
diskutiert werden, und informieren Sie sofort den zuständigen Rechtsberater in
Ihrer Region oder Ihres Geschäftsbereichs. Dazu gehören Situationen, die bei
der Teilnahme an Handels- und Berufsverbänden entstehen können. Weitere
Informationen dazu finden Sie in unserer Richtlinie
„Trade and Professional Association Guidance”(Empfehlungen für Handels- und Berufsverbände).
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Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite
„Antitrust/Competition Law”(Kartell-/Wettbewerbsrecht) oder wenden Sie sich an den PPG-
Rechtsberater Ihrer Region oder Ihres Geschäftsbereichs.
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Wenn Sie Fragen oder Anliegen in Bezug auf die Kommunikation mit unseren
Wettbewerbern haben, lesen Sie bitte in diesen Kodex den Abschnitt
Bedenken vorbringen.