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Globaler Ethik-Kodex • Seit

e 9

Unser Standard

Unsere Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner

Treffen Sie mit Wettbewerbern keine Vereinbarungen, durch die

Kunden um die Vorteile des Wettbewerbs gebracht werden.

Was jeder wissen sollte

Es ist zulässig und sogar erwünscht, Informationen über die

Strategien und Marktbedingungen von Wettbewerbern zu

sammeln und zu verwenden, solange diese Informationen

mit zulässigen Mitteln erworben werden. Es ist nicht erlaubt,

Wettbewerbern vertrauliche Geschäftsinformationen

zukommen zu lassen. Missbrauchen Sie weder

Kunden noch Lieferanten oder Dritte dafür, mit unseren

Wettbewerbern ins Gespräch zu kommen.

Es gibt sicher Gespräche mit Wettbewerbern, wie z. B.

Diskussionen bei Veranstaltungen von Handels- und

Berufsverbänden, die einem berechtigten und sinnvollen

Geschäftszweck dienen können, aber Sie dürfen diese und

ähnliche Aktivitäten nicht für Mitteilungen an Wettbewerber

missbrauchen, die gegen das Gesetz oder PPG-Richtlinien

verstoßen.

Seien Sie sich darüber im Klaren, dass der Kontakt zu

Wettbewerbern den Eindruck unerlaubter Vereinbarungen

oder Absprachen hervorrufen kann.

Wir sind dem freien und offenen Wettbewerb

auf globalen Märkten verpflichtet. Wir müssen

Wettbewerb energisch, aggressiv und fair, aber ohne

wettbewerbswidrige Vereinbarungen oder Verträge

mit unseren Konkurrenten betreiben.

Jeder, der für PPG arbeitet oder PPG repräsentiert,

muss alle maßgeblichen Wettbewerbsgesetze und

-vorschriften einhalten, u. a. die Kartellgesetze der

USA und die Wettbewerbsgesetze aller Länder, in

denen PPG geschäftlich tätig ist.

Fairer Wettbewerb

Ihre Rolle

■■

Sie dürfen niemals mit anderen Unternehmen in Bezug auf Preise oder

Geschäftsbedingungen, die Kunden angeboten werden, gemeinsame Sache

machen, niemals mit Wettbewerbern eine Aufteilung der Märkte vereinbaren

oder Bieterprozesse manipulieren.

■■

Führen Sie mit unseren Mitbewerbern keine Gespräche und treffen Sie mit ihnen

keine formalen Übereinkünfte oder informelle Absprachen über die Fertigung,

den Verkauf oder den Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen. Dazu

gehören dieThemen wie Preise, Löhne, Kosten, Gewinne, Verkaufsbedingungen,

Kreditvereinbarungen, Marktanteil, Fertigungsvolumen, Verkaufsgebiete,

Produkte und Dienstleistungen, die angeboten werden sollen, Gebotsstrategien,

Kundenzuweisung und Vertriebsmethoden oder der Boykott von Dritten.

Überprüfen Sie unbedingt zusammen mit dem zuständigen Rechtsberater Ihrer

Region oder Ihres Geschäftsbereichs bestimmte Abmachungen mit Kunden und

Lieferanten, z. B. exklusive Liefer-/Einkaufsverträge, Einteilungen von Gebieten

und Kundengruppen.

■■

Bieten Sie keiner anderen Partei eine Vereinbarung über eine Gebotsabgabe

und deren Höhe an und schließen Sie keine derartige Vereinbarung ab. Geben

Sie ein Gebot nur dann ab, wenn Sie damit am Wettbewerb teilnehmen und das

Geschäft gewinnen wollen.

■■

Ziehen Sie sich aktiv aus jeder Situation zurück, in der unzulässige

Vereinbarungen oder der Austausch von Informationen zwischen Wettbewerbern

diskutiert werden, und informieren Sie sofort den zuständigen Rechtsberater in

Ihrer Region oder Ihres Geschäftsbereichs. Dazu gehören Situationen, die bei

der Teilnahme an Handels- und Berufsverbänden entstehen können. Weitere

Informationen dazu finden Sie in unserer Richtlinie

„Trade and Professional Association Guidance”

(Empfehlungen für Handels- und Berufsverbände).

■■

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite

„Antitrust/Competition Law”

(Kartell-/Wettbewerbsrecht) oder wenden Sie sich an den PPG-

Rechtsberater Ihrer Region oder Ihres Geschäftsbereichs.

■■

Wenn Sie Fragen oder Anliegen in Bezug auf die Kommunikation mit unseren

Wettbewerbern haben, lesen Sie bitte in diesen Kodex den Abschnitt

Bedenken vorbringen.