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Globaler Ethik-Kodex • Seit

e 10

Unser Standard

Sie müssen immer wissen, was Sie exportieren, wohin der Export erfolgt, wer

der Endverbraucher und was die Endverwendung ist. Übermitteln Sie den

Zollorganisationen vollständige und korrekte Aus- und Einfuhrinformationen.

Unsere Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner

Wir verlangen von unseren Mitarbeitern, dass sie alle

maßgeblichen Handelscompliance-Gesetze und

-Vorschriften und die PPG-Richtlinien und -Verfahren

aller Länder, in denen wir geschäftlich tätig sind, kennen

und einhalten. Dazu zählen Vorschriften über Einfuhr,

Ausfuhr, Wiedereinfuhr und „deemed export” (Abgabe

von Wirtschaftsgütern an ausländische Staatsangehörige

ohne materielle Verbringung aus dem Land).

Handelscompliance

Was jeder wissen sollte

Als Importeur müssen wir Waren korrekt klassifizieren und bewerten und

zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen, die es den Zollbehörden

ermöglichen, ihre Aufgaben wahrzunehmen.

Als Exporteur müssen wir die Anforderungen einhalten, die den Transfer

von Gütern und Informationen in bestimmte Länder oder an bestimmte

Personen aufgrund der nationalen Sicherheit und Außenpolitik

einschränken. In einigen Fällen kann der Export vollständig untersagt sein

- z. B. der Export in Länder oder an Personen, die einem Embargo oder

Sanktionen unterliegen. In anderen Fällen kann es erforderlich sein, vor der

Ausfuhr die Zustimmung der US- oder örtlichen Behörden einzuholen.

Bestimmte Gesetze verbieten die Unterstützung von Boykotts. Auch wenn

es in einem bestimmten Land kein derartiges Gesetz gibt, untersagt PPGs

Richtlinie die Unterstützung von Boykottaktivitäten.

Bei zivilen wie strafrechtlichen Verstößen gegen Ausfuhrkontrollen können

gegen das Unternehmen und Mitarbeiter Strafen verhängt werden, die

erheblich sein können.

Ihre Rolle

■■

Alle an Ein- und Ausfuhrvorgängen beteiligten Mitarbeiter müssen die

entsprechenden Geschäftsverfahren, gesetzlichen Anforderungen und

PPG-Richtlinien kennen und einhalten, um ungenehmigte und verbotene

Exportvorgänge zu verhindern.

■■

Wenden Sie sich mit allen Fragen an Ihr örtliches Import Service Team

oder Ihren Export Control Coordinator. Siehe ECC-Kontaktliste auf der

Global / U.S. Export Compliance-Webseite .

F.

Mein Kundemöchte keinen Zoll auf ein

importiertes Produkt zahlen und hat mich

darumgebeten, denWert der Lieferung

mit 0 US$ anzusetzen. Soll ich die

Dokumente ändern?

A.

Nein. Alle aus- und eingeführten Güter

müssen einen angemessenenMarktwert

besitzen, der als Zollwert bezeichnet wird.

F.

Ich wurde darumgebeten, einen

Ausfuhrauftrag freizugeben, obwohl

der Kunde die vomGeschäftsbereich

angeforderten Angaben zur

Endverwendung bisher noch nicht

übermittelt hat. Ist das zulässig?

A.

Nein. Wenn Angaben über die

Endverwendung erforderlich sind,

müssen diese vor der Ausfuhr der

Güter vorliegen.

Weitere häufig gestellte Fragen