Globaler Ethik-Kodex • Seit
e 10Unser Standard
Sie müssen immer wissen, was Sie exportieren, wohin der Export erfolgt, wer
der Endverbraucher und was die Endverwendung ist. Übermitteln Sie den
Zollorganisationen vollständige und korrekte Aus- und Einfuhrinformationen.
Unsere Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner
Wir verlangen von unseren Mitarbeitern, dass sie alle
maßgeblichen Handelscompliance-Gesetze und
-Vorschriften und die PPG-Richtlinien und -Verfahren
aller Länder, in denen wir geschäftlich tätig sind, kennen
und einhalten. Dazu zählen Vorschriften über Einfuhr,
Ausfuhr, Wiedereinfuhr und „deemed export” (Abgabe
von Wirtschaftsgütern an ausländische Staatsangehörige
ohne materielle Verbringung aus dem Land).
Handelscompliance
Was jeder wissen sollte
Als Importeur müssen wir Waren korrekt klassifizieren und bewerten und
zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen, die es den Zollbehörden
ermöglichen, ihre Aufgaben wahrzunehmen.
Als Exporteur müssen wir die Anforderungen einhalten, die den Transfer
von Gütern und Informationen in bestimmte Länder oder an bestimmte
Personen aufgrund der nationalen Sicherheit und Außenpolitik
einschränken. In einigen Fällen kann der Export vollständig untersagt sein
- z. B. der Export in Länder oder an Personen, die einem Embargo oder
Sanktionen unterliegen. In anderen Fällen kann es erforderlich sein, vor der
Ausfuhr die Zustimmung der US- oder örtlichen Behörden einzuholen.
Bestimmte Gesetze verbieten die Unterstützung von Boykotts. Auch wenn
es in einem bestimmten Land kein derartiges Gesetz gibt, untersagt PPGs
Richtlinie die Unterstützung von Boykottaktivitäten.
Bei zivilen wie strafrechtlichen Verstößen gegen Ausfuhrkontrollen können
gegen das Unternehmen und Mitarbeiter Strafen verhängt werden, die
erheblich sein können.
Ihre Rolle
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Alle an Ein- und Ausfuhrvorgängen beteiligten Mitarbeiter müssen die
entsprechenden Geschäftsverfahren, gesetzlichen Anforderungen und
PPG-Richtlinien kennen und einhalten, um ungenehmigte und verbotene
Exportvorgänge zu verhindern.
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Wenden Sie sich mit allen Fragen an Ihr örtliches Import Service Team
oder Ihren Export Control Coordinator. Siehe ECC-Kontaktliste auf der
Global / U.S. Export Compliance-Webseite .F.
Mein Kundemöchte keinen Zoll auf ein
importiertes Produkt zahlen und hat mich
darumgebeten, denWert der Lieferung
mit 0 US$ anzusetzen. Soll ich die
Dokumente ändern?
A.
Nein. Alle aus- und eingeführten Güter
müssen einen angemessenenMarktwert
besitzen, der als Zollwert bezeichnet wird.
F.
Ich wurde darumgebeten, einen
Ausfuhrauftrag freizugeben, obwohl
der Kunde die vomGeschäftsbereich
angeforderten Angaben zur
Endverwendung bisher noch nicht
übermittelt hat. Ist das zulässig?
A.
Nein. Wenn Angaben über die
Endverwendung erforderlich sind,
müssen diese vor der Ausfuhr der
Güter vorliegen.
Weitere häufig gestellte Fragen