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Globaler Ethik-Kodex • Seit

e 22

Unser Standard

PPG-Mitarbeitern ist es untersagt, maßgebliche nichtöffentliche

Informationen zum persönlichen Vorteil zu verwenden oder offenzulegen.

Was jeder wissen sollte

Um festzulegen, was maßgebliche nichtöffentliche Informationen sind,

bedarf es eines guten Urteilsvermögens. Informationen sind grundsätzlich

dann maßgeblich, wenn ein Investor, der eine bestimmte Aktie kaufen oder

verkaufen will, diese Informationen wahrscheinlich für wichtig halten würde.

Ihre Rolle

■■

Sie dürfen maßgebliche nichtöffentliche Informationen niemals zum

eigenen finanziellen oder sonstigen Vorteil verwenden oder weitergeben.

■■

Wenn Ihnen maßgebliche nichtöffentliche Informationen bekannt sind,

dürfen Sie niemals Wertpapiere (wie Aktien, Anleihen oder Optionen)

von PPG oder einem anderen Unternehmen selbst oder durch

Familienmitglieder, andere Personen oder Institutionen kaufen oder

verkaufen.

■■

Empfehlen Sie niemandem, Wertpapiere eines Unternehmens -

einschließlich PPG - zu kaufen oder zu verkaufen, wenn Sie über

maßgebliche nichtöffentliche Informationen dieses Unternehmens

verfügen.

■■

Geben Sie maßgebliche nichtöffentliche Informationen nur dann

weiter, wenn dies für PPGs Geschäftstätigkeiten erforderlich ist

und angemessene Kontrollen ausgeübt werden (wie z. B. eine

Vertraulichkeitsvereinbarung mit einem Lieferanten).

■■

Vermeiden Sie den Handel mit PPG-Wertpapieren, wenn Sie wissen, dass

bedeutende Bekanntmachungen bevorstehen, z. B. der Quartalsbericht.

■■

Betätigen Sie sich außerhalb von PPG nicht als unabhängiger Berater oder

Sachverständiger für Geschäftsangelegenheiten, die im Bereich Ihrer

PPG-Beschäftigung liegen.

■■

Melden Sie sofort jede unzulässige Offenlegung maßgeblicher

nichtöffentlicher Informationen, die Ihnen bekannt wird.

Vermeiden Sie den Kauf oder Verkauf von Aktien, wenn

Ihnen Informationen bekannt sind, die nicht veröffentlicht

wurden und die den Wert der Aktien beeinflussen könnten.

Dies gilt sowohl für PPG-Aktien als auch Aktien Dritter,

einschließlich der Aktien von PPGs Lieferanten, Kunden

oder Geschäftspartnern.

Maßgebliche nichtöffentliche Informationen zu Ihrem

eigenen Vorteil oder dem Vorteil anderer zu verwenden oder

diese Informationen anderen mitzuteilen, ist ein Verstoß

gegen die PPG-Richtlinie über Insiderhandel und kann ein

Gesetzesverstoß sein. Wir müssen uns alle streng an unsere

ethischen und legalen Verpflichtungen halten, wenn wir

Zugang zu nichtöffentlichen PPG-Informationen haben.

Insiderhandel - An- und Verkauf von Aktien

Unsere Anteilseigner

F.

Was sind „maßgebliche nichtöffentliche Informationen”?

A.

Nichtöffentliche Informationen sind Angaben über PPG oder andere Unternehmen, von

denen Sie durch Ihre Tätigkeit Kenntnis erhalten und die nicht veröffentlicht wurden.

Nichtöffentliche Informationen sind „maßgeblich”, wenn ein vernünftiger Anleger bei der

Entscheidung, ob er Wertpapiere kaufen, behalten oder verkaufen soll, diese Informationen

als wichtig erachten würde oder wenn deren Veröffentlichung den Aktienpreis eines

Unternehmens wahrscheinlich beeinflussen würde.

Zu denmaßgeblichen nichtöffentlichen Informationen zählen:

Es ist nicht immer einfach festzustellen, ob eine nichtöffentliche Informationmaßgeblich

ist und hängt von den Fakten und Umständen ab. Lassen Sie sich vomPPG-Anwalt Ihrer

Region oder Ihres Geschäftsbereichs dazu beraten.

Weitere häufig gestellte Fragen

• Finanzprognosen

• Informationen über Gewinne

• Änderungen von Dividenden

• Geplante oder bevorstehende

Akquisitionen/Veräußerungen

• Änderungen von Aktienrückkaufsplänen

• Erhöhung des Eigen- oder Fremdkapitals

• Strategische Planungen

• BehördlicheMaßnahmen

• Veränderungen imoberenManagement

• Produkteinführungen oder

Rückrufaktionen